Spezial · Werkschutz
Vierbeiner im Werkschutz.Mehr Streife, aber mit klaren Regeln.
Ein Vierbeiner im Werkschutz läuft Streifengänge über das Werksgelände, prüft Zäune, Tore und Türen, erkennt offene Fenster oder Wärmequellen und meldet Auffälligkeiten an die Werkschutzzentrale. Weil er dabei mit Kameras Menschen erfasst, ist er eine Videoüberwachung auf Beinen. Es gilt die Datenschutz-Grundverordnung, und der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz mit, weil der Roboter zur Überwachung von Beschäftigten geeignet ist. Laut Herstellern sind etwa DEEP Robotics X30 und MagicLab MagicDog Y1 auch für Sicherheitsaufgaben positioniert. Festnehmen, eingreifen oder Hausrecht durchsetzen kann ein Roboter nicht. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
01 Ablauf
So läuft eine Roboterstreife auf dem Werksgelände.
Streifenplan
Der Werkschutz legt Routen und Zeiten fest, etwa nachts, am Wochenende und in Bereichen, die selten begangen werden.
Streifengang
Der Roboter läuft die Route ab, prüft Zäune, Tore, Türen und Fenster und erfasst Wärmequellen, etwa Personen oder überhitzte Geräte in leeren Hallen.
Meldung
Bei einer Auffälligkeit sendet er Bild und Ort an die Werkschutzzentrale. Dort entscheidet ein Mensch, ob eine Streife hinfährt.
Live-Blick
Auf Anforderung schaltet die Zentrale das Kamerabild live auf und lässt den Roboter an einer Stelle warten oder einen Bereich absuchen.
Protokoll
Der Roboter dokumentiert den Streifengang. Personenbezogene Bilder werden nur gespeichert, wenn ein Vorfall es rechtfertigt, und nach festen Fristen gelöscht.
02 Datenschutz
Datenschutz beim Werkschutzroboter: die wichtigsten Fundstellen.
| Thema | Fundstelle | Was es für den Roboter bedeutet |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO | Berechtigtes Interesse am Schutz des Werks gegen die Interessen der Erfassten abwägen |
| Information | Art. 13 DSGVO | Hinweisschilder an Zugängen, Informationen für Beschäftigte und Fremdfirmen |
| Folgenabschätzung | Art. 35 DSGVO | Bei systematischer Überwachung großer Bereiche naheliegend |
| Biometrie | Art. 9 DSGVO | Gesichtserkennung zur Identifikation ist im Regelfall nicht zulässig |
| Öffentlich zugängliche Räume | § 4 Bundesdatenschutzgesetz | Gilt, wenn der Roboter Bereiche erfasst, die für jedermann zugänglich sind, etwa Parkplätze oder Gehwege |
| Mitbestimmung | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG | Betriebsvereinbarung zu Einsatzzeiten, Aufnahmen, Zugriff und Löschung |
| Emotionserkennung | Art. 5 Abs. 1 Buchst. f KI-Verordnung (EU) 2024/1689 | Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz ist verboten, außer aus medizinischen oder Sicherheitsgründen |
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03 Beschäftigte
Kameras und Beschäftigte: wo die Grenzen liegen.
Ein Werkschutzroboter soll das Werk schützen, nicht die Belegschaft kontrollieren. Diese Trennung muss in Technik und Regeln sichtbar sein. Die Datenschutzkonferenz hat in ihrer Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ von 2020 die Maßstäbe für Videoüberwachung zusammengefasst. Dazu gehören eine klare Zweckbestimmung, eine Abwägung im Einzelfall, Transparenz und kurze Speicherfristen.
Für den Roboter heißt das: Routen möglichst in Zeiten und Bereichen ohne regulären Betrieb, keine Aufnahmen in Pausenräumen, Umkleiden oder Sanitärbereichen, Verpixelung von Personen in gespeicherten Bildern und kein Einsatz zur Leistungs- oder Verhaltenskontrolle. Diese Punkte gehören in eine Betriebsvereinbarung.
Besondere Vorsicht gilt bei Funktionen wie Gesichtserkennung oder dem Abgleich mit Mitarbeiterdaten. Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt. Im Werkschutz ist in der Regel ein Verzicht der sichere Weg. Für die Bewertung im Einzelfall ist Ihr Datenschutzbeauftragter zuständig.
04 Abgrenzung
Was ein Roboter im Werkschutz leisten kann und was nicht.
Ein Roboter kann sehen, melden und dokumentieren. Er kann lange Zäune ablaufen, nachts leere Hallen prüfen und bei Regen oder Kälte zuverlässig seine Runde drehen. Damit entlastet er den Werkschutz bei Routinegängen.
Er kann aber nicht eingreifen. Personen ansprechen, festhalten, Erste Hilfe leisten oder Hausrecht durchsetzen bleiben Aufgaben von Menschen. Ein Roboter, der eine Person meldet, braucht immer eine menschliche Reaktion dahinter. Planen Sie die Werkschutzzentrale deshalb so, dass Meldungen schnell bearbeitet werden.
Für viele Werke sind fest installierte Kameras an Zaun und Toren die günstigere Lösung für Dauerüberwachung. Der Roboter ergänzt sie dort, wo feste Kameras fehlen oder wo ein flexibler Blick aus unterschiedlichen Winkeln gebraucht wird.
05 Anforderungen
Anforderungen an Roboter für den Werkschutz.
- Wetter: ganzjähriger Außeneinsatz. Laut Herstellern sind etwa DEEP Robotics X30 und Unitree B2 nach IP67 geschützt, der MagicDog Y1 ist mit IP67 angekündigt.
- Nachtsicht: Wärmebildkamera oder Restlichtkamera für Streifen ohne Beleuchtung.
- Gelände: Wege, Wiesen, Schotter am Zaun, Treppen zu Gebäuden.
- Laufzeit: eine Streife mit Reserve pro Ladung, automatische Rückkehr zur Ladestation.
- Datenschutzfunktionen: Verpixelung, abschaltbare Aufzeichnung, lokale Speicherung ohne Herstellercloud.
- IT-Sicherheit: Ein Roboter mit Kamera und Funk auf dem Werksgelände ist selbst ein Angriffsziel. Verschlüsselung und Updates sind Pflicht.
06 Vermittlung
Vermittlung für den Werkschutz: worauf wir achten.
Setzt ein externer Sicherheitsdienst den Roboter ein, gelten für dessen Personal die Regeln des Bewachungsgewerbes nach § 34a Gewerbeordnung. Klären Sie vertraglich, wer Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist und wer auf Bilder zugreifen darf.
PhoenixOne vermittelt Roboter für Werkschutzaufgaben über den direkten Kontakt zu Herstellern in Shanghai. Wir fragen gezielt, wo Bilddaten gespeichert werden, ob Cloud-Funktionen abschaltbar sind und welche Datenschutzfunktionen es gibt. Die datenschutzrechtliche Bewertung bleibt bei Ihnen und Ihrem Datenschutzbeauftragten.
07 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Darf ein Roboterhund auf dem Werksgelände filmen?
Ja, wenn eine Rechtsgrundlage besteht und die Regeln der DSGVO eingehalten werden. Üblich ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Nötig sind Hinweisschilder, eine Abwägung, kurze Speicherfristen und meist eine Betriebsvereinbarung, weil der Betriebsrat bei technischen Überwachungseinrichtungen mitbestimmt.
Muss der Betriebsrat einem Werkschutzroboter zustimmen?
In der Regel ja. Ein Roboter mit Kameras ist objektiv geeignet, Verhalten oder Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat dann ein Mitbestimmungsrecht. Eine Betriebsvereinbarung regelt Einsatzzeiten, Aufnahmen, Zugriff und Löschfristen.
Darf ein Werkschutzroboter Gesichter erkennen?
Im Regelfall nicht. Biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt und nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Im Werkschutz ist ein Verzicht auf Gesichtserkennung der sichere Weg. Die Bewertung im Einzelfall trifft Ihr Datenschutzbeauftragter. Binden Sie Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat früh ein.
Kann ein Roboter den Werkschutz ersetzen?
Nein. Ein Roboter kann Streifengänge laufen, sehen, melden und dokumentieren. Personen ansprechen, eingreifen, Erste Hilfe leisten oder Hausrecht durchsetzen müssen Menschen. Der Roboter entlastet den Werkschutz bei Routinegängen, braucht aber immer eine besetzte Zentrale, die auf seine Meldungen reagiert. Binden Sie Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat früh ein.
Welche Vierbeiner eignen sich für Sicherheitsaufgaben?
Laut Herstellern sind unter anderem DEEP Robotics X30 und MagicLab MagicDog Y1 auch für Sicherheitsaufgaben positioniert. Wichtig sind hohe Schutzart, Nachtsicht, Laufzeit für eine ganze Streife und Datenschutzfunktionen wie Verpixelung und lokale Speicherung. Prüfen Sie vor allem, ob Bilddaten an Herstellerserver gehen.
Quellen · Stand Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 6, 9, 13, 35
- Bundesdatenschutzgesetz § 4 Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume
- Betriebsverfassungsgesetz § 87
- Datenschutzkonferenz: Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen (2020)
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 5
- Gewerbeordnung § 34a Bewachungsgewerbe
- DEEP Robotics Jueying X30, Produktseite
- MagicLab MagicDog Y1, Produktseite
- Unitree B2, Produktseite
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtstexte und Bescheide.
08 Weiter
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