Recht · Datenschutz
Datenschutz bei Roboter-Kameras.Was Humanoide sehen und hören dürfen.
Ein humanoider Roboter mit Kameras, Mikrofonen und LiDAR verarbeitet personenbezogene Daten, sobald er Beschäftigte, Fremdfirmen oder Besucher erfasst. Dann gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Für Beschäftigte steht zusätzlich § 26 Bundesdatenschutzgesetz im Gesetz. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs C-34/21 vom 30. März 2023 ist aber umstritten, ob dessen Abs. 1 Satz 1 noch als Rechtsgrundlage taugt. Ein eigenes Beschäftigtendatengesetz gibt es zum Stand Oktober 2026 nicht. Fließen Daten zum Hersteller nach China, gelten die Regeln für Drittlandübermittlungen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
01 Sensoren
Datenschutz bei Roboter-Kameras und anderen Sensoren.
| Sensor am Humanoiden oder Vierbeiner | Personenbezug | Typische Maßnahme |
|---|---|---|
| RGB-Kameras | Hoch, Gesichter und Kleidung erkennbar | Verarbeitung nur lokal, Verpixelung bei Speicherung, kurze Löschfristen |
| Tiefenkameras und LiDAR | Geringer, aber Position und Gangbild können eine Person zusammen mit anderen Daten bestimmbar machen | Keine Verknüpfung mit Personalstammdaten |
| Mikrofone | Hoch bei Sprachaufzeichnung | Nur Schlüsselwort-Erkennung, keine Daueraufnahme |
| Protokolle und Telemetrie | Mittel, Eingriffe und Teleoperation lassen Rückschlüsse auf Bediener zu | Pseudonyme Bediener-IDs, Zugriff nur für Störungsanalyse |
| Gesichtserkennung zur Identifikation | Biometrische Daten nach Art. 9 DSGVO | Im Regelfall verzichten |
02 Rechtsgrundlage
Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG nach dem EuGH-Urteil.
§ 26 Abs. 1 Satz 1 Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Verarbeitung von Beschäftigtendaten, wenn sie für das Beschäftigungsverhältnis erforderlich ist. Der Europäische Gerichtshof hat am 30. März 2023 in der Rechtssache C-34/21 zu einer gleich gefassten hessischen Vorschrift entschieden, dass eine solche Regelung nur dann Vorrang hat, wenn sie die Anforderungen von Art. 88 DSGVO erfüllt. Seitdem ist in der Fachwelt umstritten, ob § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG diese Anforderungen erfüllt.
In der Praxis stützen viele Unternehmen die Verarbeitung deshalb unmittelbar auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO, etwa auf berechtigte Interessen wie Arbeitssicherheit. Eine Betriebsvereinbarung kann die Verarbeitung konkretisieren.
Ein Entwurf für ein Beschäftigtendatengesetz vom Oktober 2024 wurde nicht mehr beschlossen. Ein neuer Entwurf liegt nach unserer Recherche zum Stand Oktober 2026 nicht vor.
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03 Drittland
Daten an den Hersteller in China: Fernwartung und Cloud.
Viele Humanoide senden Telemetrie, Fehlerberichte oder Videosequenzen an Server des Herstellers. Steht der Server in China oder greift das Serviceteam von dort zu, ist das eine Übermittlung in ein Drittland nach Art. 44 ff. DSGVO. Für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Nötig sind dann geeignete Garantien, in der Regel Standardvertragsklauseln nach Art. 46 DSGVO mit einer Bewertung der Rechtslage im Zielland.
Besser ist es oft, die Übermittlung personenbezogener Daten technisch auszuschließen. Fragen Sie den Hersteller, ob Bilddaten das Werk verlassen, ob sich Cloud-Funktionen abschalten lassen und ob ein Betrieb mit Servern in der EU möglich ist. Für Konzerne mit eigener IT-Security-Freigabe ist das meist ohnehin Bedingung.
Seit dem 12. September 2026 müssen vernetzte Produkte, die neu in Verkehr gebracht werden, nach Art. 3 Abs. 1 der Datenverordnung (EU) 2023/2854 so gestaltet sein, dass Nutzer auf die erzeugten Daten zugreifen können. Das kann Ihnen helfen, Datenflüsse zu verstehen.
04 Vorgehen
Datenschutz vor dem Pilot: die Schritte im Überblick.
Datenflüsse erheben
Welche Sensoren, welche Speicherorte, welche Empfänger. Bei der Vermittlung fordert PhoenixOne vom Hersteller neben Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und Risikobeurteilung auch Angaben zu Datenflüssen an und lässt die Unterlagen prüfen. Rechtsberatung ist das nicht.
Rechtsgrundlage festlegen
Art. 6 Abs. 1 DSGVO prüfen, Betriebsvereinbarung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz abschließen.
Datenschutz-Folgenabschätzung
Bei Kameras, die Beschäftigte regelmäßig erfassen, liegt eine Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO nahe. Den Datenschutzbeauftragten früh einbinden.
Technik datensparsam einstellen
Lokale Verarbeitung, Verpixelung, kurze Löschfristen, keine Daueraufnahme von Ton, nach Art. 25 DSGVO.
Informieren
Beschäftigte, Fremdfirmen und Besucher nach Art. 13 DSGVO informieren, etwa durch Aushänge an Zugängen zum Einsatzbereich.
05 Grenze
Was nicht geht: Emotionen und Leistungsprofile.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 verbietet seit dem 2. Februar 2025 in Art. 5 Abs. 1 Buchstabe f KI-Systeme, die Emotionen am Arbeitsplatz ableiten, außer für medizinische oder sicherheitsbezogene Zwecke. Daten eines Humanoiden für Leistungsprofile einzelner Beschäftigter zu nutzen, ist datenschutzrechtlich heikel und mitbestimmungspflichtig. Schließen Sie beides in der Konfiguration und in der Betriebsvereinbarung aus.
Inspektionsvierbeiner in Chemieparks und Kraftwerken erfassen auch Fremdfirmen und Besucher. Deren Daten fallen nicht unter den Beschäftigtendatenschutz des eigenen Hauses, sondern unmittelbar unter die DSGVO. Hinweise an Zugängen und Regeln im Fremdfirmenvertrag schaffen hier Klarheit.
06 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Darf ein Roboter im Werk Mitarbeiter filmen?
Nur mit Rechtsgrundlage und in engen Grenzen. Kameras eines Humanoiden dienen meist Navigation und Sicherheit. Dafür kann ein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO bestehen. Aufnahmen sollten lokal verarbeitet, nicht dauerhaft gespeichert und nicht zur Leistungskontrolle genutzt werden. Der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz mit.
Gilt § 26 BDSG noch?
§ 26 Bundesdatenschutzgesetz steht unverändert im Gesetz. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. März 2023, C-34/21, ist aber umstritten, ob Abs. 1 Satz 1 als eigenständige Rechtsgrundlage ausreicht. Viele Unternehmen stützen sich deshalb direkt auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO. Ein neues Beschäftigtendatengesetz gibt es zum Stand Oktober 2026 nicht.
Dürfen Robotdaten nach China übertragen werden?
Nur mit geeigneten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO, denn für China gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss. Üblich sind Standardvertragsklauseln mit einer Bewertung der Rechtslage im Zielland. Einfacher ist es, personenbezogene Daten gar nicht zu übermitteln. Fragen Sie den Hersteller nach Betrieb ohne Cloud oder mit Servern in der EU.
Braucht man für Roboter mit Kameras eine Datenschutz-Folgenabschätzung?
Häufig ja. Art. 35 DSGVO verlangt eine Folgenabschätzung, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für Betroffene birgt. Erfasst ein Humanoide regelmäßig Beschäftigte mit Kameras und Mikrofonen, liegt das nahe. Binden Sie Ihren Datenschutzbeauftragten früh ein, am besten schon bei der Auswahl des Robotertyps.
Ist LiDAR datenschutzrechtlich unproblematisch?
Nicht automatisch. LiDAR-Punktwolken zeigen keine Gesichter, aber Position, Größe und Gangbild. Zusammen mit Schichtplänen oder Zugangsdaten kann eine Person bestimmbar werden. Dann gilt die DSGVO. Verknüpfen Sie LiDAR-Daten deshalb nicht mit Personaldaten und legen Sie kurze Speicherfristen fest. Das erleichtert auch die Freigabe durch den Betriebsrat.
Quellen · Stand Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 6, 9, 13, 25, 35, 44 bis 46, 88
- Bundesdatenschutzgesetz § 26
- EuGH, Urteil vom 30.03.2023, C-34/21
- Luther: Referentenentwurf Beschäftigtendatengesetz (Oktober 2024)
- Verordnung (EU) 2023/2854 (Datenverordnung), Art. 3, Art. 50
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 5
- Betriebsverfassungsgesetz § 87
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtstexte und Bescheide.
07 Weiter
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