Recht · KI-Verordnung
KI-Verordnung und humanoide Roboter.Was nach dem Omnibus 2026 gilt.
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 stuft KI als hochriskant ein, wenn sie Sicherheitsbauteil eines Produkts nach Anhang I ist, etwa einer Maschine. Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital-Omnibus zur KI, hat das im Juli 2026 geändert: Die Maschinenverordnung steht nun in Anhang I Abschnitt B. KI-Anforderungen für Roboter sollen über delegierte Rechtsakte zur Maschinenverordnung kommen, spätestens zum 2. August 2028. Verbote wie die Emotionserkennung am Arbeitsplatz gelten bereits seit dem 2. Februar 2025. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand Oktober 2026.
Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
01 Fristen
KI-Verordnung und Roboter: die Fristen im Überblick.
| Datum | Was gilt | Bezug zum Humanoiden |
|---|---|---|
| 2. Februar 2025 | Verbotene Praktiken nach Art. 5 und KI-Kompetenz nach Art. 4 | Keine Emotionserkennung von Beschäftigten über Kameras des Roboters |
| 27. Juli 2026 | Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744 | Maschinenverordnung wandert in Anhang I Abschnitt B |
| 2. August 2026 | Transparenzpflichten nach Art. 50 | Sprechende Roboter müssen erkennbar machen, dass eine KI spricht, wenn das nicht offensichtlich ist |
| 2. Dezember 2027 | Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang III | Etwa Software, die Beschäftigten Aufgaben nach Verhalten zuteilt oder Leistung bewertet |
| 2. August 2028 | Hochrisiko-Pflichten für Systeme nach Anhang I; Frist für KI-Anforderungen in der Maschinenverordnung | Lernende Sicherheitsfunktionen im Roboter |
02 Omnibus
Digital-Omnibus 2026/1744: was sich für Maschinen geändert hat.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 27. Juli 2026 in Kraft. Sie ändert die KI-Verordnung, die Verordnung (EU) 2018/1139 zur Luftfahrt und die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.
Für Maschinen ist die wichtigste Änderung die Verschiebung der Maschinenverordnung von Abschnitt A in Abschnitt B des Anhangs I der KI-Verordnung. Für Produkte in Abschnitt B gelten nur wenige Vorschriften der KI-Verordnung direkt. Die inhaltlichen Anforderungen an hochriskante KI in Maschinen soll die Kommission per delegiertem Rechtsakt in Anhang III der Maschinenverordnung aufnehmen.
Für Hersteller humanoider Roboter heißt das: Der Weg zur Konformität führt über die Maschinenverordnung und deren Konformitätsbewertung. Eine zweite, parallele Bewertung nach der KI-Verordnung soll entfallen. Die genaue Ausgestaltung der delegierten Rechtsakte steht zum Stand Oktober 2026 noch aus.
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03 Verbote
Was schon heute verboten ist: Kameras und Mikrofone am Roboter.
Art. 5 Abs. 1 Buchstabe f der KI-Verordnung verbietet KI-Systeme, die Emotionen von Personen am Arbeitsplatz ableiten. Ausgenommen sind medizinische und sicherheitsbezogene Zwecke. Das Verbot gilt seit dem 2. Februar 2025.
Ein Humanoide trägt Kameras und Mikrofone. Wertet seine Software Gesichtsausdruck oder Stimme von Beschäftigten aus, um Stimmung oder Stress zu erkennen, kann das unter das Verbot fallen. Lassen Sie sich vom Hersteller bestätigen, welche Auswertungen die Software vornimmt und welche sich abschalten lassen.
Für Konzerne mit Werken in mehreren EU-Staaten gilt das Verbot überall gleich, denn die KI-Verordnung wirkt unmittelbar. Eine einheitliche Konfiguration der Roboterflotte, in der solche Auswertungen dauerhaft deaktiviert sind, erleichtert die Freigabe durch Datenschutz, IT-Sicherheit und Gesamtbetriebsrat.
04 Betreiber
Pflichten für Werke als Betreiber nach der KI-Verordnung.
- KI-Kompetenz nach Art. 4: Seit dem Omnibus sollen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein festes Niveau schreibt die Verordnung nicht mehr vor. Für Bediener von Humanoiden gehört das in die Schulung.
- Transparenz nach Art. 50: Spricht ein Humanoide mit Beschäftigten oder Besuchern, muss erkennbar sein, dass sie mit einer KI interagieren, sofern das nicht offensichtlich ist.
- Anhang III Nr. 4: Software, die Aufgaben nach individuellem Verhalten zuteilt oder Leistung und Verhalten von Beschäftigten überwacht, kann eigenständig hochriskant sein. Für Betreiber solcher Systeme gilt dann Art. 26, einschließlich der Information der Arbeitnehmervertretung vor der Inbetriebnahme.
- Unabhängig davon gelten Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz und die Datenschutz-Grundverordnung.
05 Praxis
Was große Werke jetzt klären: vier Fragen an den Hersteller.
Welche Funktionen sind gelernt?
Gang, Greifen, Personenerkennung, Sprachdialog. Und welche davon tragen eine Sicherheitsfunktion?
Welche Daten wertet die Software aus?
Bilder, Ton, Positionsdaten. Gibt es Auswertungen zu Personen, die sich abschalten lassen?
Wie läuft die Konformitätsbewertung?
Nach welcher Maschinenverordnung oder Richtlinie, mit welcher notifizierten Stelle, und wie geht der Hersteller mit künftigen delegierten Rechtsakten um?
Wer liefert die Unterlagen?
Bei der Vermittlung fordert PhoenixOne Konformitätserklärung, Betriebsanleitung und Risikobeurteilung beim Hersteller vorab an und lässt sie prüfen. Rechtsberatung ist das nicht, die Einordnung nach KI-Verordnung bleibt Aufgabe Ihrer Fachleute.
06 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Ist ein humanoider Roboter ein Hochrisiko-KI-System?
Er kann es sein, wenn KI als Sicherheitsbauteil des Roboters wirkt. Nach dem Digital-Omnibus, Verordnung (EU) 2026/1744, kommen die Anforderungen dafür aber über die Maschinenverordnung, nicht direkt über die KI-Verordnung. Die Frist für die Hochrisiko-Pflichten bei Produkten nach Anhang I ist der 2. August 2028. Bis dahin sollen die delegierten Rechtsakte vorliegen.
Wann gilt die KI-Verordnung für Roboter?
Teile gelten schon: Verbote und KI-Kompetenz seit dem 2. Februar 2025, Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026. Hochrisiko-Pflichten für KI in Produkten nach Anhang I, also auch Maschinen, gelten ab dem 2. August 2028. Für eigenständige Systeme nach Anhang III, etwa zur Steuerung von Beschäftigten, gilt der 2. Dezember 2027.
Was hat der Digital-Omnibus für Maschinen geändert?
Die Verordnung (EU) 2026/1744 hat die Maschinenverordnung in Anhang I Abschnitt B der KI-Verordnung verschoben. Damit gelten nur wenige Vorschriften der KI-Verordnung direkt für Maschinen. Die Kommission soll KI-spezifische Sicherheitsanforderungen per delegiertem Rechtsakt in die Maschinenverordnung aufnehmen. Die Verordnung trat am 27. Juli 2026 in Kraft.
Darf ein Roboter am Arbeitsplatz Emotionen erkennen?
Grundsätzlich nein. Art. 5 Abs. 1 Buchstabe f der KI-Verordnung verbietet KI-Systeme, die Emotionen von Personen am Arbeitsplatz ableiten, seit dem 2. Februar 2025. Ausnahmen gibt es nur für medizinische oder sicherheitsbezogene Zwecke. Prüfen Sie, ob die Software eines Humanoiden solche Funktionen enthält, und lassen Sie sie abschalten.
Muss ein sprechender Roboter sagen, dass er eine KI ist?
Ja, wenn das für die Personen nicht ohnehin offensichtlich ist. Art. 50 der KI-Verordnung verlangt seit dem 2. August 2026, dass Menschen erfahren, wenn sie mit einem KI-System interagieren. Bei einem Humanoiden mit Sprachdialog in der Werkshalle ist das oft offensichtlich. Bei Besuchern oder Fremdfirmen hilft ein kurzer Hinweis trotzdem.
Quellen · Stand Oktober 2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 5, 6, 26, 50, 113, Anhang I, Anhang III
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus zur KI), ABl. vom 24.07.2026
- AI Resources: Maschinenverordnung nach Verordnung (EU) 2026/1744
- Cuatrecasas: Digital Omnibus on AI has been published
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen
- Betriebsverfassungsgesetz § 87
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtstexte und Bescheide.
07 Weiter
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