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Recht · Maschinenverordnung

Maschinenverordnung und humanoide Roboter.Was sich ab 20. Januar 2027 ändert.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027 und ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ein humanoider Roboter, der ab diesem Tag in der EU in Verkehr gebracht wird, muss die Anforderungen aus Anhang III erfüllen. Steckt in ihm ein lernendes System, das Sicherheitsfunktionen gewährleistet, fällt er unter Anhang I Teil A. Dann reicht die interne Prüfung des Herstellers nicht mehr, eine notifizierte Stelle muss beteiligt sein. Für Werke heißt das: Unterlagen früh anfordern und Lieferungen rund um den Stichtag sauber zuordnen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Oktober 2026.

Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
Glasfigur eines humanoiden Roboters auf einem Silbersockel, davor geschichtete Glasplatten wie Normblätter, kupferne Kante
Vor dem Pilot: Konformität, Risikobeurteilung, Arbeitsschutz.

01  Stichtag

Maschinenverordnung 2023/1230: der Übergang von der Richtlinie.

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Sie gilt nach Art. 54 grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027. Einzelne Vorschriften gelten früher, etwa Art. 26 bis 42 zu den notifizierten Stellen seit dem 20. Januar 2024.

Bis zum 19. Januar 2027 gilt für das Inverkehrbringen weiter die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab dem 20. Januar 2027 gilt nur noch die Verordnung. Eine Wahl zwischen beiden Regelwerken gibt es in der Übergangszeit nicht, darauf weist die DGUV ausdrücklich hin.

Für ein großes Werk ist das ein Planungsthema. Ein Humanoide, der im Dezember 2026 geliefert und im Februar 2027 erstmals in Betrieb genommen wird, wirft die Frage auf, nach welchem Recht er bewertet wurde. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens durch Hersteller oder Einführer. Klären Sie diesen Punkt im Kaufvertrag, vor allem bei Rahmenverträgen für mehrere Standorte.

Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Ein deutsches Umsetzungsgesetz wie bei der Richtlinie braucht es nicht. Das macht die Anforderungen für Konzerne mit Werken in mehreren EU-Ländern einheitlicher.

02  Anhang I

Lernende Sicherheitsfunktionen: wann Anhang I Teil A greift.

Anhang I Teil A der Maschinenverordnung nennt zwei neue Kategorien mit künstlicher Intelligenz. Nummer 5 erfasst Sicherheitsbauteile mit vollständig oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten, die Ansätze des maschinellen Lernens nutzen. Nummer 6 erfasst Maschinen mit eingebetteten Systemen dieser Art, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten.

Für humanoide Roboter ist die Unterscheidung wichtig. Viele Humanoide nutzen gelernte Modelle für Gang, Balance und Greifen. Ob daraus eine Anhang-I-Teil-A-Maschine wird, hängt davon ab, ob das lernende System selbst eine Sicherheitsfunktion trägt. Ein Beispiel wäre eine gelernte Personenerkennung, die den Roboter verlangsamt. Liegen die Sicherheitsfunktionen dagegen in einer klassischen, zertifizierten Sicherheitssteuerung, sieht die Lage anders aus.

Wie Modelle zu bewerten sind, die nach dem Training eingefroren werden, ist in der Fachdiskussion noch offen. Fragen Sie den Hersteller schriftlich, welche Sicherheitsfunktionen er welcher Steuerung zuordnet und wie er die Einstufung begründet.

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03  Verfahren

Konformitätsbewertung nach Art. 25: welches Verfahren für welchen Roboter.

Einstufung des RobotersVerfahren nach Art. 25Beteiligung einer notifizierten Stelle
Keine Anhang-I-Kategorie, Sicherheitsfunktionen klassisch umgesetztInterne Fertigungskontrolle (Modul A)Nein
Anhang I Teil BModul A nur bei vollständiger Anwendung harmonisierter Normen, sonst Modul B mit C, H oder GJe nach gewähltem Modul
Anhang I Teil A, etwa lernendes System mit Sicherheitsfunktion (Nr. 5 oder 6)EU-Baumusterprüfung (Modul B) mit Modul C, umfassende Qualitätssicherung (Modul H) oder Einzelprüfung (Modul G)Ja, immer

04  Anhang III

Neue Anforderungen in Anhang III: Steuerung, Manipulation, Protokolle.

  • Anhang III Nummer 1.1.9 verlangt Schutz gegen Korrumpierung. Software, Daten und Hardware dürfen nicht so manipuliert werden können, dass eine gefährliche Situation entsteht. Bei vernetzten Humanoiden mit Fernwartung ist das ein zentraler Prüfpunkt.
  • Anhang III Nummer 1.2.1 verlangt, dass Steuerungen auch vernünftigerweise vorhersehbaren böswilligen Versuchen standhalten.
  • Für Maschinen mit selbstentwickelndem Verhalten müssen Daten zum sicherheitsbezogenen Entscheidungsprozess aufgezeichnet und ein Jahr lang aufbewahrt werden. Lernen darf den festgelegten Sicherheitsrahmen nicht verlassen.
  • Die Betriebsanleitung darf digital bereitgestellt werden. Sie muss nach Angaben der BGHM mindestens zehn Jahre verfügbar sein und sich als druckbares Dokument herunterladen lassen.
  • Eine wesentliche Veränderung ist erstmals definiert (Art. 3 Nr. 16). Sie kann auch durch Software entstehen. Wer sie vornimmt, übernimmt Herstellerpflichten.

05  Praxis

Was Werke jetzt tun sollten: fünf Schritte vor dem Pilot.

  1. Rechtsgrundlage festhalten

    Im Vertrag steht, ob der Roboter nach Richtlinie 2006/42/EG oder Verordnung 2023/1230 bewertet wurde und wann er in Verkehr gebracht wird.

  2. Einstufung erfragen

    Der Hersteller erklärt schriftlich, ob er Anhang I Teil A Nr. 5 oder 6 anwendet und welche notifizierte Stelle beteiligt ist.

  3. Unterlagen anfordern

    EU-Konformitätserklärung, Betriebsanleitung in deutscher Sprache und eine Zusammenfassung der Risikobeurteilung. Bei der Vermittlung fordert PhoenixOne diese Unterlagen beim Hersteller in Shanghai vorab an und lässt sie fachlich prüfen. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

  4. Updates regeln

    Festlegen, wer Software-Updates freigibt und wie geprüft wird, ob ein Update eine wesentliche Veränderung ist. Bei mehreren Werken gilt die Regel konzernweit.

  5. EHS einbinden

    Die Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung bleibt Pflicht des Betreibers. Die CE-Kennzeichnung entbindet nicht davon.

06  Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

Ab wann gilt die Maschinenverordnung für humanoide Roboter?

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt ab dem 20. Januar 2027. Humanoide Roboter, die ab diesem Tag in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen ihr entsprechen. Bis zum 19. Januar 2027 gilt für das Inverkehrbringen noch die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem Hersteller oder Einführer den Roboter erstmals bereitstellen, nicht das Datum Ihrer Inbetriebnahme.

Braucht ein humanoider Roboter mit KI eine notifizierte Stelle?

Ja, wenn ein lernendes System im Roboter Sicherheitsfunktionen gewährleistet. Dann fällt er unter Anhang I Teil A Nr. 5 oder 6 der Maschinenverordnung, und die Konformitätsbewertung läuft über eine notifizierte Stelle. Nutzt der Roboter KI nur für Aufgaben ohne Sicherheitsfunktion, kann ein anderes Verfahren gelten. Die Einstufung muss der Hersteller begründen.

Gilt die Maschinenverordnung auch für Roboter, die schon im Werk laufen?

Nein, nicht rückwirkend. Roboter, die vor dem 20. Januar 2027 rechtmäßig nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter betrieben werden. Anders ist es, wenn Sie den Roboter wesentlich verändern, etwa durch neue Software mit geänderten Sicherheitsfunktionen. Dann können Herstellerpflichten auf Sie übergehen und die neue Verordnung wird relevant.

Was ist eine wesentliche Veränderung bei einem Roboter?

Eine wesentliche Veränderung ist eine physische oder digitale Änderung nach dem Inverkehrbringen, die der Hersteller nicht vorgesehen hat und die Sicherheit beeinflusst. Die Maschinenverordnung definiert den Begriff in Art. 3 Nr. 16. Bei Humanoiden kann das ein Software-Update mit neuen Bewegungsfähigkeiten sein. Wer die Veränderung vornimmt, gilt als Hersteller.

Darf die Betriebsanleitung eines Roboters nur digital sein?

Ja, die Maschinenverordnung erlaubt eine digitale Betriebsanleitung. Sie muss sich als druckbares Dokument herunterladen lassen und mindestens zehn Jahre verfügbar sein. Für Werke lohnt es sich trotzdem, die Anleitung in deutscher Sprache lokal abzulegen, damit Unterweisung und Instandhaltung nicht vom Server des Herstellers abhängen.

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