Recht · Risikobeurteilung
Risikobeurteilung humanoider Roboter.Nach EN ISO 12100, Schritt für Schritt.
Die Risikobeurteilung eines humanoiden Roboters erstellt der Hersteller nach der Typ-A-Norm EN ISO 12100:2010. Sie umfasst fünf Schritte: Grenzen der Maschine festlegen, Gefährdungen erkennen, Risiko einschätzen, Risiko bewerten und Risiko mindern. Bei Humanoiden kommen Gefährdungen hinzu, die klassische Roboter nicht haben, vor allem der Sturz bei Energieverlust und Verhalten aus gelernten Modellen. Der Betreiber muss zusätzlich eine eigene Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung erstellen. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung, Stand Oktober 2026.
Kurz beantwortet · Stand Oktober 2026
01 Begriffe
Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung: zwei Pflichten, zwei Verantwortliche.
Die Risikobeurteilung ist Pflicht des Herstellers. Sie ist Teil der technischen Unterlagen und Grundlage der CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt sie heute, die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 ab dem 20. Januar 2027.
Die Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht des Arbeitgebers. Sie folgt aus § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Sie betrachtet den Roboter in Ihrer Halle, mit Ihren Beschäftigten, Ihren Wegen und Ihren Abläufen.
Beide Dokumente greifen ineinander. Die Gefährdungsbeurteilung darf Informationen des Herstellers übernehmen, wenn sie auf die Bedingungen im eigenen Betrieb passen. So steht es in § 3 Abs. 4 Betriebssicherheitsverordnung. Fehlen dem Werk diese Informationen, wird die eigene Beurteilung lückenhaft.
02 Ablauf
Die fünf Schritte nach EN ISO 12100 am Beispiel eines Humanoiden.
Grenzen festlegen
Bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung, Einsatzbereich, Nutzlast, Gehgeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit und Lebensphasen vom Transport bis zur Entsorgung.
Gefährdungen erkennen
Mechanische, elektrische, thermische Gefährdungen und solche aus Steuerung und Software. Beim Humanoiden zählen Sturz, Einklemmen in Fingern und Gelenken sowie Akkubrand dazu.
Risiko einschätzen
Schwere eines möglichen Schadens, Häufigkeit der Exposition, Eintrittswahrscheinlichkeit und Möglichkeit, den Schaden zu vermeiden.
Risiko bewerten
Entscheidung, ob das Risiko ausreichend gemindert ist oder weitere Maßnahmen nötig sind.
Risiko mindern
Drei Stufen in fester Reihenfolge: inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation. Danach erneut einschätzen.
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03 Gefährdungen
Typische Gefährdungen bei Humanoiden und Vierbeinern.
| Gefährdung | Ursache beim Humanoiden oder Vierbeiner | Mögliche Maßnahme |
|---|---|---|
| Sturz und Umkippen | Aktive Balance braucht Energie und Regelung. Fällt beides aus, kippt der Roboter. | Kontrolliertes Absetzen, Sperrzonen, Gehwege mit Abstand zu Personen |
| Quetschen und Einklemmen | Finger, Handgelenke und Kniegelenke mit vielen Klemmstellen | Kraftbegrenzung, Abdeckungen, Arbeitsbereiche ohne Kontakt |
| Unerwartetes Verhalten | Gelernte Modelle für Gang und Greifen | Sicherheitsfunktionen in einer getrennten Sicherheitssteuerung, Protokollierung |
| Akkubrand | Lithium-Ionen-Akkus mit hoher Energiedichte | Ladezone mit Brandschutzkonzept, Zustandsüberwachung |
| Fernzugriff | Teleoperation und Updates über das Netz | Rechtekonzept, Schutz gegen Manipulation nach Anhang III Nr. 1.1.9 Maschinenverordnung |
| Explosionsfähige Atmosphäre | Inspektionsvierbeiner in Chemie und Energie | ATEX-taugliche Ausführung oder Ausschluss der Zone |
04 Lernende Systeme
Selbstlernende Steuerungen in der Risikobeurteilung.
Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verlangt, dass der Hersteller Gefährdungen aus selbstentwickelndem Verhalten in der Risikobeurteilung berücksichtigt. Das Lernen darf den festgelegten Sicherheitsrahmen der Maschine nicht verlassen. Für Maschinen mit selbstentwickelndem Verhalten müssen Daten zum sicherheitsbezogenen Entscheidungsprozess ein Jahr lang gespeichert werden.
Für einen Humanoiden bedeutet das: Die Risikobeurteilung muss beschreiben, welche Funktionen gelernt sind, wo Grenzen liegen und welche unabhängige Instanz diese Grenzen überwacht. Eine Aussage wie „die KI ist sicher trainiert“ reicht nicht.
Prüfen Sie außerdem, welche Software-Version der Beurteilung zugrunde liegt. Humanoide erhalten oft im Monatstakt neue Modelle für Gang oder Greifen. Ein Update, das Geschwindigkeit, Reichweite oder Kraft verändert, kann die Annahmen der Risikobeurteilung verschieben. Vereinbaren Sie mit dem Hersteller, dass er bei jedem sicherheitsrelevanten Update mitteilt, ob die Risikobeurteilung angepasst wurde. Für Ihre EHS-Abteilung ist diese Mitteilung der Auslöser, die eigene Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und die Beschäftigten neu zu unterweisen.
05 Unterlagen
Was Sie vom Hersteller bekommen und was Ihr Werk selbst erarbeitet.
Hersteller müssen die vollständige Risikobeurteilung nicht an Kunden herausgeben. Sie gehört zu den technischen Unterlagen für die Marktüberwachung. Viele Hersteller geben auf Anfrage aber eine Zusammenfassung mit den Restrisiken heraus. Restrisiken müssen ohnehin in der Betriebsanleitung stehen.
Bei der Vermittlung fordert PhoenixOne bei Herstellern in Shanghai die Risikobeurteilung oder mindestens deren Zusammenfassung an, dazu Konformitätserklärung und Betriebsanleitung, und lässt die Unterlagen prüfen. Das ersetzt keine Rechtsberatung und nicht die Arbeit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
In Konzernen mit mehreren Werken lohnt eine Vorlage: eine Grundbeurteilung für den Robotertyp durch die zentrale EHS-Abteilung und eine Ergänzung je Standort für Hallenlayout, Wege und Schichtmodell.
06 Fragen
Häufige Fragen kurz beantwortet.
Wer erstellt die Risikobeurteilung für einen humanoiden Roboter?
Der Hersteller erstellt die Risikobeurteilung, denn sie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung. Grundlage ist meist die Norm EN ISO 12100:2010. Das Werk, das den Roboter einsetzt, erstellt zusätzlich eine eigene Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Baut ein Integrator den Roboter in eine Anlage ein, erstellt er eine Risikobeurteilung für die Gesamtanlage.
Muss der Hersteller mir die Risikobeurteilung geben?
Nein, nicht vollständig. Die Risikobeurteilung gehört zu den technischen Unterlagen, die der Hersteller für Behörden bereithält. Restrisiken und Schutzmaßnahmen muss er aber in der Betriebsanleitung beschreiben. Viele Hersteller stellen auf Anfrage eine Zusammenfassung bereit. Vereinbaren Sie das am besten schon im Kaufvertrag.
Welche Gefährdungen sind bei humanoiden Robotern neu?
Neu ist vor allem der Sturz. Ein Humanoide hält sich durch aktive Regelung aufrecht und kippt, wenn Energie oder Steuerung ausfallen. Dazu kommen Klemmstellen in Händen und Gelenken, Verhalten aus gelernten Modellen und Akkus mit hoher Energiedichte. Klassische Industrieroboter stehen fest verschraubt und haben diese Gefährdungen in dieser Form nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Risikobeurteilung und Gefährdungsbeurteilung?
Die Risikobeurteilung betrachtet die Maschine als Produkt und ist Pflicht des Herstellers. Die Gefährdungsbeurteilung betrachtet den Arbeitsplatz und ist Pflicht des Arbeitgebers. Für den Humanoiden im Werk brauchen Sie beide. Die Gefährdungsbeurteilung darf Herstellerangaben übernehmen, wenn sie zu den Bedingungen im eigenen Betrieb passen.
Wie oft muss die Risikobeurteilung aktualisiert werden?
Der Hersteller muss sie aktualisieren, wenn er den Roboter ändert, etwa durch ein Software-Update mit neuen Funktionen. Ihre Gefährdungsbeurteilung als Betreiber überprüfen Sie regelmäßig und nach Unfällen, Änderungen oder neuen Erkenntnissen. Verändern Sie den Roboter selbst wesentlich, übernehmen Sie Herstellerpflichten und brauchen eine eigene Risikobeurteilung.
Quellen · Stand Oktober 2026
- ISO 12100:2010, Sicherheit von Maschinen, Risikobeurteilung und Risikominderung
- Verordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen, Anhang III
- BGHM Magazin 02/2026: Maschinenverordnung (Protokollierung ein Jahr)
- Arbeitsschutzgesetz § 5
- Betriebssicherheitsverordnung § 3
- Richtlinie 2014/34/EU (ATEX)
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Zollberatung. Maßgeblich sind die jeweiligen Rechtstexte und Bescheide.
07 Weiter
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