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Pflicht · 70 kW

Ab 70 kW ist Gebäudeautomation Pflicht.Das betrifft mehr Gebäude als gedacht.

Betroffen sind Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlage mehr als 70 kW Nennleistung hat. Unter der alten Grenze von 290 kW fielen vor allem große Liegenschaften darunter; jetzt kommen viele Schulen, Büro- und Verwaltungsgebäude, Sporthallen und Gewerbeimmobilien hinzu.

Kurz beantwortet · Stand September 2026
Heizblöcke verschiedener Größe hinter einer abgesenkten Silberschranke mit Kupferkante
Die Schranke liegt jetzt tief. Anlagen, die gestern davor standen, stehen heute dahinter.

01  Prüfen

In vier Schritten zur Antwort „betroffen oder nicht“.

  1. Gebäudeart klären

    Die Pflicht gilt für Nichtwohngebäude. Bei gemischt genutzten Gebäuden kommt es auf die Einordnung an.

  2. Anlagen erfassen

    Heizungsanlage, Klimaanlage und kombinierte Heizungs- und Lüftungsanlagen mit Typenschild, Baujahr und Leistung.

  3. Nennleistung bestimmen

    Maßgeblich ist die Nennleistung nach Herstellerangabe. Wie mehrere Erzeuger zusammenzufassen sind, ist im Einzelfall anhand des Gesetzes und der Auslegungshilfen zu klären.

  4. Ergebnis dokumentieren

    Betroffen oder nicht, mit Begründung und Datenbasis. Diese Akte ist die Grundlage für jede spätere Prüfung.

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02  Gebäudetypen

Welche Gebäude jetzt typischerweise dazukommen.

  • Schulen und Kitas mittlerer Größe, oft mit Turnhalle
  • Rathäuser und Verwaltungsgebäude
  • Bürogebäude ab mittlerer Größe
  • Sporthallen und Schwimmbäder
  • Einzelhandels- und Gewerbeimmobilien
  • Pflege- und Gesundheitseinrichtungen, soweit Nichtwohngebäude

Ob ein konkretes Gebäude über der Schwelle liegt, entscheidet allein die installierte Nennleistung. Nicht die Fläche. Deshalb ist die Bestandsaufnahme der erste und wichtigste Schritt.

03  Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

Zählt die Leistung einzelner Kessel oder die Summe?

Das hängt davon ab, wie die Anlagen verbunden sind und wie das Gesetz „Anlage“ fasst. Das ist eine Einzelfallfrage, die mit dem Gesetzestext und den Auslegungshilfen geklärt werden sollte.

Gilt die Pflicht für Wohngebäude?

Die Pflicht nach § 56 GModG betrifft Nichtwohngebäude.

Wir liegen knapp unter 70 kW, müssen wir etwas tun?

Rechtlich nicht nach § 56. Wirtschaftlich kann Gebäudeautomation trotzdem sinnvoll sein, und bei einem Anlagentausch kann sich die Lage ändern.

Wer stellt fest, ob wir betroffen sind?

In der Praxis TGA-Planer oder Energieberater auf Basis der Bestandsaufnahme. Wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026; GModG-Infoportal des BBSR; Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD). Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.

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