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Arbeitsabläufe · Ausschreibung GA

Die Gebäudeautomation ausschreiben.Vom Funktionsumfang zum Leistungsverzeichnis.

Bei der Ausschreibung der Gebäudeautomation beschreiben Sie die geforderten Funktionen technisch neutral, damit mehrere Bieter vergleichbar anbieten. Grundlage sind die GA-Funktionsliste und die Datenpunktliste aus der Planung. Für öffentliche Auftraggeber gilt die VOB/A: die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, produktneutral. Fordern Sie offene Schnittstellen wie BACnet, KNX oder Modbus, damit die Anlage später erweiterbar bleibt.

Kurz beantwortet · Stand September 2026
Planungsbüro mit Leistungsverzeichnis für Gebäudeautomation am Bildschirm und Funktionsliste auf Papier
Die Funktionsliste ist die fachliche Grundlage jeder GA-Ausschreibung.

01  Ablauf

In sechs Schritten zur ausschreibungsreifen Leistung.

  1. Bestand und Ziele klären

    Erfassen Sie die vorhandene Technik und den geforderten GA-Grad. Halten Sie fest, welche Gewerke die Gebäudeautomation steuern soll: Heizung, Lüftung, Kälte, Beleuchtung, Verschattung. Ohne diese Abgrenzung wird das Leistungsverzeichnis unscharf.

  2. Funktionsliste festlegen

    Beschreiben Sie je Anlage die geforderten Funktionen: messen, steuern, regeln, überwachen, optimieren. Die Funktionsliste ist die fachliche Basis. Sie entscheidet über Umfang und Preis, nicht das einzelne Fabrikat.

  3. Datenpunktliste ableiten

    Aus den Funktionen ergeben sich die Datenpunkte je Anlage. Die Datenpunktliste macht den Umfang zählbar und für Bieter kalkulierbar. Sie ist Anlage zum Leistungsverzeichnis.

  4. Leistungsverzeichnis schreiben

    Formulieren Sie produktneutral. Beschreiben Sie Anforderungen an Automationsstationen, Feldgeräte, Managementebene und Schnittstellen über Eigenschaften, nicht über Produktnamen. Fordern Sie ein offenes Protokoll und die Dokumentation.

  5. GAEB-Datei bereitstellen

    Geben Sie das Leistungsverzeichnis im GAEB-Format aus, damit Bieter strukturiert anbieten und die Angebote maschinell vergleichbar sind. Legen Sie Funktionsliste und Datenpunktliste bei.

  6. Angebote werten

    Prüfen Sie Vollständigkeit, Schnittstellen und Bezug zur Funktionsliste. Klären Sie Unklarheiten in Bietergesprächen. Werten Sie nach den vorher bekannt gegebenen Kriterien, bei öffentlichen Vergaben nach VOB/A.

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02  Beteiligte

Rollen, Unterlagen und grobe Richtwerte.

SchrittWerUnterlageRichtwert Dauer
Funktions- und DatenpunktlisteGA-FachplanungFunktionsliste, Datenpunktlisteje nach Anlagenumfang, Richtwert 2 bis 4 Wochen
LeistungsverzeichnisGA-Fachplanung, AVA-BearbeitungLV-Text, GAEB-Datei1 bis 3 Wochen
AngebotsphaseAuftraggeber, BieterVergabeunterlagengesetzliche Fristen nach VOB/A beachten
Wertung und VergabeAuftraggeber, FachplanungPreisspiegel, Vergabevermerk1 bis 2 Wochen

03  Fehler

Was Ausschreibungen teuer oder unvergleichbar macht.

  • Produktnamen im Leistungsverzeichnis statt neutraler Eigenschaften. Das schränkt den Wettbewerb ein und ist bei öffentlichen Vergaben angreifbar.
  • Fehlende oder unvollständige Datenpunktliste. Bieter kalkulieren dann Risikozuschläge oder Angebote werden unvergleichbar.
  • Kein offenes Protokoll gefordert. Die Anlage wird herstellergebunden und spätere Erweiterungen werden teuer.
  • Schnittstellen zu Fremdgewerken nicht abgegrenzt. Später streiten sich Firmen über die Verantwortung an der Gewerkegrenze.
  • Dokumentation und Inbetriebnahmeleistung nicht mit ausgeschrieben. Beides gehört in den Leistungsumfang, nicht als Nachtrag.

04  Checkliste

Vor Versand kurz gegenprüfen.

  • Funktionsliste je Anlage vollständig und geprüft
  • Datenpunktliste als Anlage beigelegt
  • Leistungstext produktneutral formuliert
  • Offenes Protokoll (BACnet, KNX oder Modbus) gefordert
  • Gewerkegrenzen und Schnittstellen beschrieben
  • Inbetriebnahme, Einregulierung und Dokumentation im Umfang
  • GAEB-Datei erzeugt und geprüft

05  Fragen

Häufige Fragen kurz beantwortet.

Muss die GA-Ausschreibung herstellerneutral sein?

Bei öffentlichen Auftraggebern verlangt die VOB/A eine eindeutige, erschöpfende und grundsätzlich produktneutrale Leistungsbeschreibung. Fabrikate dürfen nur ausnahmsweise und mit Zusatz wie oder gleichwertig genannt werden. Auch privat lohnt sich Neutralität, weil sie den Wettbewerb offen hält.

Wozu die Datenpunktliste in der Ausschreibung?

Die Datenpunktliste macht den Umfang zählbar. Bieter sehen, wie viele Datenpunkte je Anlage anzubinden sind, und kalkulieren darauf. Ohne sie sind Angebote schwer vergleichbar und Nachträge wahrscheinlich.

Warum offene Schnittstellen fordern?

Offene Protokolle wie BACnet, KNX oder Modbus lassen sich von mehreren Herstellern bedienen. Das erhält den Wettbewerb bei der Vergabe und bei späteren Erweiterungen. Eine rein proprietäre Lösung bindet Sie langfristig an eine Firma.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026; GModG-Infoportal des BBSR; Richtlinie (EU) 2024/1275 (EPBD). Stand September 2026. Keine Rechtsberatung, maßgeblich ist der jeweilige Gesetzes- oder Normtext.

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